Konkurrenzklausel & Co. (AT)
Kurz gesagt: Eine Konkurrenzklausel ist in Österreich nur unter klaren Bedingungen wirksam: erst ab einem bestimmten Mindesteinkommen, in der Regel maximal ein Jahr nach Vertragsende und nur, wenn sie dein Fortkommen nicht unbillig erschwert — auch die Art der Beendigung zählt. Eine Klausel im Vertrag bedeutet also nicht automatisch, dass sie durchsetzbar ist. Verhandle vor der Unterschrift und frag im Zweifel AK oder Arbeitsrecht-Anwält:in.
Die wichtigsten Grundprinzipien (Angestelltengesetz)
- Einkommensgrenze: Eine Konkurrenzklausel ist nur ab einem bestimmten Mindesteinkommen überhaupt zulässig. Unter dieser Grenze ist sie unwirksam.
- Zeitliche Grenze: Sie darf dich i. d. R. maximal ein Jahr nach Vertragsende binden.
- Angemessenheit: Sie darf dein Fortkommen nicht unbillig erschweren (sachlich, örtlich, zeitlich begrenzt).
- Art der Beendigung zählt: Je nachdem, wer warum kündigt, kann die Klausel ihre Wirkung verlieren (z. B. bei Arbeitgeber-Kündigung ohne wichtigen Grund).
Was das für dich heißt
Eine Klausel im Vertrag bedeutet nicht automatisch, dass sie durchsetzbar ist. Lass dich davon nicht einschüchtern — aber unterschätze sie auch nicht.
Dein Vorgehen
- Klausel genau lesen (Dauer, Umfang, Region).
- Vor Unterschrift verhandeln — vieles ist streichbar oder eingrenzbar.
- Im Zweifel AK oder Arbeitsrecht-Anwält:in fragen — bevor du einen neuen Vertrag unterschreibst.
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Hinweis: allgemeine Information, Stand 2026, kein Ersatz für individuelle Rechtsberatung.
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